Berlin. Mit dem 31. März können die Urlaubstage aus 2007 verfallen, die noch nicht genommen worden sind. Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass übertragener Urlaub aus dem vorherigen Jahr in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden soll. Dies gelte allerdings nicht, wenn der Tarifvertrag dafür einen späteren Zeitpunkt vorsehe.