Zu niedriger Lohn kann Arbeitgeber zu Nachzahlung zwingen

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Wuppertal/Berlin. Wer nur gut die Hälfte dessen zahlt, was der entsprechende Tarifvertrag vorsieht, handelt sittenwidrig – verstößt also gegen das, was als gerecht und angemessen empfunden wird. Dies ergeht aus ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24. Juli 2008 (AZ – 7 Ca 1177/08).

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