Wuppertal/Berlin. Wer nur gut die Hälfte dessen zahlt, was der entsprechende Tarifvertrag vorsieht, handelt sittenwidrig – verstößt also gegen das, was als gerecht und angemessen empfunden wird. Dies ergeht aus ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 24. Juli 2008 (AZ – 7 Ca 1177/08).