Zu viele Pausen wegen Zigarettenkonsums: Keine Kündigung
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Berlin/Mainz. Exzessive Raucherpausen sind kein Kündigungsgrund. Zu diesem Ergebnis kommt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 21. Januar 2010 (AZ: 10 Sa 562/09).