eBay- Versteigerung von Material des Arbeitgebers rechtfertigt fristlose Kündigung

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Köln/Berlin. Arbeitnehmer, die Materialien ihres Arbeitgebers entwenden und bei eBay versteigern, dürfen fristlos gekündigt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Diebstahl nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (AZ: 9 Sa 1033/06) vom 16. Januar 2007 hervor.

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