Düsseldorf/Berlin. Rein verbale sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz rechtfertigen nicht unbedingt eine Kündigung. Sie ist insbesondere dann nicht gerechtfertigt, wenn der Angestellte jahrelang unbeanstandet gearbeitet hat. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Düsseldorf ist in solchen Fällen auch eine Abmahnung denkbar. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Gerichts vom 2. September 2008 (AZ: 7 Ca 1837/08).