Yoga-Kurs als Bildungsurlaub?

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Berlin (DAV). Ein Bildungsurlaub muss entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Auch ein Yoga-Kurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Grund für Bildungsurlaub sein. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 11. April 2019 (AZ: 10 Sa 2076/18), teilt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.

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