Bei Verstoß gegen das Alkoholverbot droht fristlose Kündigung
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Köln/Berlin. Einem Gefahrgut-Fahrer, der während der Arbeitszeit gegen das vorgeschriebene Alkoholverbot verstößt, kann fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. März 2008 (AZ: 7 Sa 1369/07) hervor.