Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Gurtpflicht und Handyverbot auch bei kurzem Stopp

Berlin. Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (Az.: 211 Ss 111/05) hervor.

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Verdachtskündigung bei Arbeitszeitbetrug

Rostock/Berlin (DAV). Der dringende Verdacht einer fehlerhaften Arbeitszeiterfassung kann ausreichend sein, um einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zu kündigen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Arbeitnehmer höchstwahrscheinlich zu Hause im Zeiterfassungssystem eingecheckt hat, aber erst später seine Arbeit vor Ort im Dienstgebäude aufgenommen hat. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rostock, vom 28. März 2023 (AZ: 5 Sa 128/22).

Der Kläger war in einem Gleitzeitmodell beschäftigt und für die korrekte Erfassung seiner Arbeitszeit selbst verantwortlich. Er hatte die Möglichkeit, sich online ein- und auszustempeln. Er hatte sich bereits morgens online eingebucht, obwohl er erst später im Büro erschien. Er konnte diesen Umstand nicht plausibel erklären und wurde daraufhin von seinem Arbeitgeber gekündigt.

Das Landesarbeitsgericht erklärte diese Kündigung aufgrund des dringenden Verdachts des Arbeitszeitbetrugs für rechtens. Der Arbeitgeber müsse auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeiten durch die am Gleitzeitmodell teilnehmenden Arbeitnehmer vertrauen können. Eine Abmahnung als milderes Mittel müsse der Kündigung nicht vorausgehen, da die Pflichtverletzung so schwerwiegend sei. Außerdem diene die flexible Arbeitszeit vor allem den Interessen der Mitarbeiter, indem sie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördere. Jedoch könne ein Arbeitgeber diese Flexibilität nur gewähren, wenn die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten korrekt erfassen.

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht weist darauf hin, dass diese Entscheidung bedeutet, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten korrekt erfassen müssen. Gerade in Zeiten zunehmender Flexibilität bei Arbeitszeit und -ort, etwa durch Homeoffice und mobile Arbeit, ist die korrekte Arbeitszeiterfassung von entscheidender Bedeutung.

Informationen: www.dav-arbeitsrecht.de