Dachboden als Hobbyraum nutzbar

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Düsseldorf/Berlin. Wurde in einem Gebäude mit mehreren Wohnungseigentümern einem Eigentümer die „ausschließliche Nutzung des Dachbodens“ zugewiesen, so darf er diesen auch gelegentlich zu Wohnzwecken nutzen oder als Hobbyraum. Der Nutzer kann dort auch eine Toilette und ein Waschbecken installieren. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 19. Dezember 2007 (AZ: I-3 WX 98/07) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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