Eigenmächtiger Einbau von Isolierglasfenstern - Eigentümergemeinschaft muss nicht für Folgekosten aufkommen

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Düsseldorf/Berlin. Baut ein Wohnungseigentümer in seiner Wohnung eigenmächtig Isolierglasfenster ein und treten als Folge Feuchtigkeitsschäden auf, muss er die Kosten selber tragen. Er hat keinen Anspruch darauf, dass die Eigentümergemeinschaft einer verbesserten Wärmedämmung der Fassade zustimmt und die Kosten dieser Abhilfemaßnahme mitträgt. Dies ergeht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. Oktober 2007 (AZ: 3 Wx 54/07).

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