Eigentümer von Häusern müssen bei steilen Dächern Schneefanggitter anbringen, wenn sich darunter ein öffentlicher Parkplatz befindet. Wer dies nicht tut, läuft Gefahr, bei einem Schaden an einem geparkten Auto durch eine Dachlawine zumindest einen Teil der Kosten übernehmen zu müssen. Dies stellt das Landgericht Ulm in einem Urteil vom 31. Mai 2006 fest (AZ:1 S 16/06).