Berlin. Das Kabelangebot ist für einen ausländischen Mitbürger ausreichend, wenn er so Zugang zu mehreren Programmen in der Sprache seines Herkunftslandes erhält. Die Anbringung einer Satellitenschüssel muss von der Eigentümerversammlung nicht genehmigt werden, so beschloss das Oberlandesgerichts Celle vom 10. Juli 2006 (AZ: - 4 W 89/06 -).