Hannover/Berlin. Eine Annahmestelle für Grüngut ist nicht zu laut für eine dörfliche Umgebung und kann in direkter Nachbarschaft zu Wohngebäuden errichtet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am 7. Januar 2011 (AZ: 4 A 3345/10 und 4 B 5513/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.