Berlin. Wenn ein Hauseigentümer beim Wiederaufbau seines abgebrannten Gebäudes selber Hand anlegt und Teile der Bauarbeiten in Eigenleistung erbringt, darf der Gebäudeversicherer nicht die Versicherungsleistung kürzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden. (AZ: IV ZR 148/10, Urteil vom 20. Juli 2011).