Köln/Berlin. Wer seine Besucher mit einer Videoanlage an der Klingel überprüfen will, benötigt das Einverständnis aller Eigentümer des Hauses. Eine solche Anlage verletzt das Persönlichkeitsrecht der Mitbewohner. Zudem ist die Installation einer derartigen Anlage eine bauliche Veränderung, der ebenfalls alle zustimmen müssen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Mai 2007 (AZ: 16 Wx 13/07) hervor.