Wohnungseigentümer kann Balkonaufstockung verhindern

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Konstanz/Berlin. Ein Wohnungseigentümer kann verhindern, dass über seinem nach oben offenen Balkon ein neuer Balkon gebaut wird. Ausschlaggebend ist dabei, dass sich dadurch die Lichtverhältnisse verschlechtern. Durch das Urteil des Amtsgericht Konstanz vom 25. Oktober 2007 (AZ: 12 C 10/07) konnte sich der Eigentümer gegen die anderen Wohnungseigentümer durchsetzen.

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