Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Gurtpflicht und Handyverbot auch bei kurzem Stopp
Berlin. Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (Az.: 211 Ss 111/05) hervor.
Read more...Miteigentümer darf das Grundbuch einsehen
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Bremen/Berlin (DAV). Der Erwerb von Eigentum zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich. Es empfiehlt sich daher immer, alle möglichen Unterlagen einzusehen, seien es Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne, Beschlusssammlungen und ähnliches. Was aber gilt in Zeiten des Datenschutzes? Kann jeder jede Information bekommen?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich das Oberlandesgericht Bremen vom 07. Februar 2020 (AZ.: 3 W 1/20), auf die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien vom Deutschen Anwaltsverein(DAV) verweist.
In der Entscheidung hatte eine Eigentümerin einen Grundbuchauszug über das Eigentum eines Miteigentümers verlangt, was ihr zunächst verwehrt wurde. Zuvor war ein Vertrag über die Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft geschlossen worden. Nach Abschluss dieses Vertrages hatte der Miteigentümer eine Belastung, mutmaßlich eine Bauhandwerkersicherungshypothek eintragen lassen, wodurch der Vertrag zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft nicht umgesetzt werden konnte. Die Eigentümer beantragt nunmehr die Einsicht in das Wohnungsgrundbuch ihres Miteigentümers.
Zu Recht, so das Gericht. Denn die Antragstellerin ist hier auf besondere Weise über die Gemeinschaft hinaus mit dem anderen Eigentümer verbunden. Es existiert auch noch der Aufhebungsvertrag. Aber auch darüber hinaus sah das Gericht hier ein besonderes Interesse als gegeben an. Es bestehe ein sowohl wirtschaftliches als auch rechtliches Interesse daran zu erfahren, aufgrund welcher Belastung der Vertrag nicht umgesetzt werden kann.
Sofern also ein ausreichendes Interesse nachgewiesen werden kann, besteht auch das Recht zur Einsicht in das Grundbuch eines anderen Wohnungseigentümers. Dies muss dann nach dem jeweiligen Einzelfall geprüft werden.



