Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Betriebsratsmitglieder für Schulungen freistellen
Aachen/Berlin (DAV). Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Schulungen. Der Arbeitgeber muss sie dafür freistellen. Dies gilt auch für mehrtägige Fortbildungsmaßnahmen. Ein Betriebsratsmitglied muss sich nicht auf ein eintägiges Seminar beschränken. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 25. Februar 2017 (AZ: 8 BVGa 3/19). Das Mitglied des Betriebsrats hat auch einen eigenen Spielraum, welche Schulungsmaßnahme es auswählt, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Auch stillgelegtes Radio kostet
Mainz/Berlin. Rundfunkgebühren müssen auch dann für ein Radio bezahlt werden, wenn das Radio schon seit Jahren nicht funktioniert. Das Verwaltungsgericht Mainz hat am 17. März 2008 (AZ: 4 K 472/07) die Klage eines Geschäftsmannes gegen einen Gebührenbescheid abgelehnt.
Autoradio für Selbstständige gebührenpflichtig
Berlin/Mainz. Anders als ein Arbeitnehmer muss ein Selbstständiger auch dann für sein Autoradio Gebühren zahlen, wenn er das Auto nur für Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstelle (hier Praxis) und zurück nutzt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz am 30. Juni 2009 (AZ: 4 K 1116/08.MZ).
Autoradio nur gebührenfrei bei ausschließlich privater Nutzung
Mainz/Berlin. Bei einer rein privaten Nutzung ist ein Autoradio ein gebührenfreies Zweitgerät. Wenn Werbung auf dem Fahrzeug angebracht ist, können besondere Regeln gelten. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz am 7. Juli 2008 (AZ: 4 K 461/08) entschieden.
Public Viewing geht in die Verlängerung
Berlin. Während der Fußball-Europameisterschaft sind öffentliche Fernsehübertragungen im Freien auch bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr gestattet. Einer Verordnung der Bundesregierung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 23. Mai 2008 zugestimmt (233/08).



