Autoradio für Selbstständige gebührenpflichtig

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Berlin/Mainz. Anders als ein Arbeitnehmer muss ein Selbstständiger auch dann für sein Autoradio Gebühren zahlen, wenn er das Auto nur für Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstelle (hier Praxis) und zurück nutzt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz am 30. Juni 2009 (AZ: 4 K 1116/08.MZ).

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