Autoradio nur gebührenfrei bei ausschließlich privater Nutzung

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Mainz/Berlin. Bei einer rein privaten Nutzung ist ein Autoradio ein gebührenfreies Zweitgerät. Wenn Werbung auf dem Fahrzeug angebracht ist, können besondere Regeln gelten. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz am 7. Juli 2008 (AZ: 4 K 461/08) entschieden.

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