Fluggesellschaft muss im Falle eines Platzverweises Schadenersatz leisten
Details
Hits: 4990
Berlin. Wer wegen strengen Körpergeruchs ein Flugzeug wieder verlassen muss, hat gegenüber der Fluggesellschaft Anspruch auf Schadenersatz. Dies geht aus einem Urteil des OLG Düsseldorf (AZ. 18 U 110/06) vom 31. Januar 2007 hervor.