Hitlergruss im Urlaub ist Reisemangel - Entfernung der Auflage einer Sonnenliege jedoch nicht

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München/Berlin. Wird in einem Urlaub auf der Bühne bei einer Parodie über Deutsche der Hitlergruss gezeigt, stellt dies mehr als eine Unannehmlichkeit dar, sondern einen Reisemangel und berechtigt zu Minderung. Das Entfernen einer Sonnenliegenauflage führt dagegen zu keiner Minderung, da kein Mangel vorliegt, wenn der Kläger die Auflage selbst gerade nicht nutzt. Dies hat das Amtsgericht München in einem Urteil vom 10. Juni 2010 (AZ: 218 C 28813/09) entschieden, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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