Schäden an Musikinstrumenten als Reisegepäck - Fluggesellschaft haftet
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Berlin. Werden Musikinstrumente in Instrumentenkoffern als Reisegepäck aufgegeben, haftet die Fluggesellschaft bei einer Beschädigung. Dies geht aus einem Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts vom 29. März 2006 (AZ. 3 U 272/05) hervor.