München/Berlin. Vereinbart man bei einer Pauschalreise keine verbindlichen Reisezeiten, muss ein Reisender damit rechnen, dass diese gegebenenfalls auch zu unkomfortablen Zeiten stattfinden. Dadurch könne auch die Nachtruhe beeinträchtigt werden, entschied das Amtsgericht München am 30. Dezember 2010 (AZ: 173 C 23180/10), wie anwaltauskunft.de, ein Service des Deutschen Anwaltvereins, mitteilt.