Urlaub nicht zu spät stornieren

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Coburg/Berlin. Eine seit langem geplante und gebuchte Urlaubsreise wegen Erkrankung absagen zu müssen, ist ärgerlich genug. Mit einer Reiserücktrittsversicherung wähnt man sich zumindest sicher vor den Stornierungskosten. Doch Vorsicht. Wer in Kenntnis seiner Erkrankung die Reise zu spät absagt und dadurch erhöhte Stornokosten verursacht, kann seinen Anspruch gegen die Versicherung verlieren. Dies geht aus ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg vom 27. März 2009 (AZ: 32 S 7/09) hervor.

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