Berlin. Nichts ist ärgerlicher, als im Urlaub um den Schlaf gebracht zu werden. Das Amtsgericht Duisburg legte in einem Urteil vom 9. Dezember 2005 (AZ - 33 C 3534/05 -) die Schmerzgrenze fest. Bis 24 Uhr sind Lärmstörungen bis in das Hotelzimmer durch laute Discomusik hinzunehmen. Bei einer Beschallung nach Mitternacht gibt es jedoch vom Reiseveranstalter Geld zurück.