Tierbegräbnis im Wald verboten

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Berlin. Tierhalter hegen immer wieder den Wunsch nach einer würdigen Bestattung von Haustieren. So verständlich dabei der Wunsch ist, von einem über Jahre lieb gewonnenen Tier in Würde Abschied zu nehmen, darf darüber nicht vergessen werden, dass auch der Umgang mit toten Tieren die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen erfordert. So dürfen Tierhalter einen verstorbenen Schützling nicht einfach im Wald bestatten. Das ist grundsätzlich verboten. Aber auch das Begraben im eigenen Garten ist längst nicht überall in Deutschland erlaubt.

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