Brunnenwasser darf zum Wäsche waschen genutzt werden

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Leipzig/Berlin. Die Trinkwasserverordnung verbietet es nicht, Brunnenwasser zum Wäsche waschen im Haushalt zu benutzen. Damit gab das Bundesverwaltungsgericht am 31. März 2010 (AZ: 8 C 16/08) einer Klage sächsischer Grundstückseigentümer statt, die dazu eine Teilbefreiung vom Zwang der Nutzung der öffentlichen Wasserversorgung begehrten. Deren Klage hatte damit in allen Instanzen Erfolg.

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