Berlin/München. Sammler von altem Spielzeug sind manchmal bereit, viel Geld für ihre Leidenschaft auszugeben. Bei einer e-bay Auktion ersteigerte ein Sammler für 2.247,00 € ein Toilettenhäuschen, ein Spielzeugtoilettenhäuschen wohlgemerkt, mit Inneneinrichtung. Nachdem es bei ihm eingetroffen war, bemerkte er, dass es sich nicht um das erhoffte Original von Märklin, sondern um einen Nachbau aus den 80’er Jahren handelte. Er wollte den Kauf rückgängig machen. Da er das Stück aber von einem anderen Hobbysammler ersteigert hatte, wies das Landgericht München I am 7. August 2008 (AZ: 34 S 20431/04) die Klage ab. Auf ein geltendes Widerrufsrecht bei so genannten Fernabsatzgeschäften mit Gewerbetreibenden hat sich der Kläger nicht berufen können.