Tragen von Frauenkleidung im Männergefängnis zulässig

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Celle/Berlin. Einem männlichen Gefangenen darf das Tragen von Damenbekleidung nicht deshalb verboten werden, weil andere Gefangene ihn angreifen könnten. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht berechtigt grundsätzlich auch einen Mann zum Tragen von Damenbekleidung entschied das Oberlandesgericht Celle am 09. Februar 2011 (AZ: 1 Ws 29/11 StrVollz), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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