Kostenvoranschlag schützt nur eingeschränkt

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Coburg/Berlin. Bauherren sind mit einem Kostenvoranschlag nicht vor weiteren Kosten geschützt. Auch bei einer Verteuerung von zehn Prozent muss der Bauherr voll bezahlen, entschied das Landgericht Coburg am 20. Mai 2009 (AZ: 12 U 81/09). Der Auftraggeber musste einer Baufirma den über den Kostenvoranschlag liegenden Betrag in Höhe von 4.700,00 € erstatten.

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