Berlin. Ein Anwohner eines Pflegeheims muss die Blicke der Bewohner in seinen Garten und die Wohnung dulden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. März 2007 (AZ. 14 U 43/06) hervor. Er kann nicht auf eine Entschädigung hoffen.