Dortmund/Berlin. Ein notwendiger Umzug eines Hartz-IV-Beziehers in eine teurere Wohnung kann auch ohne behördliche Genehmigung zulässig sein. Ein wichtiger Grund muss aber dafür vorliegen. So entschied das Sozialgericht Dortmund am 26. Oktober 2010 (AZ: S 31 AS 317/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.