Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge

Hits: 5633

Halle/Berlin. Gesetzlich Krankenversicherte mit Hausstaubmilbenallergie haben einen Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt am 7. Oktober 2010 (AZ: L 10 KR 17/06), wie die Medizinrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins mitteilen.

Register to read more...