Hartz IV-Empfänger muss Kita-Reise selbst bezahlen

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Berlin. Die Kosten für eine Kindergartenfahrt muss ein Hartz IV-Empfänger selbst übernehmen. So entschied das Sozialgericht Berlin am 14. April 2010 (AZ: S 39 AS 9775/10 ER).

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