Hartz IV-Empfänger: Jobcenter müssen Renovierungszuschlag vollständig übernehmen

Hits: 7100

Kassel/Berlin. Sieht der Mietvertrag eines Beziehers von Arbeitslosengeld II einen Zuschlag für Schönheitsreparaturen vor, so ist dieser vollständig vom Jobcenter zu übernehmen. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. März 2008 (AZ: B 11b AS 31/06 R) hervor.

Register to read more...