Ulm/Berlin. Eine Hartz IV-Bezieherin, die mit ihren minderjährigen Kindern und ihrem schwerstbehinderten Ehemann in einem Haushalt wohnt, hat Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende, entschied das Sozialgericht Ulm am 14. Juli 2010 (AZ: S 8 AS 3142/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.