Berlin. Mit einem erheblichen Vermögen bekommt man kein Wohngeld. Für das Verwaltungsgericht Berlin reicht hierzu ein Vermögen von 84.000,00 € aus. Dies entschied das Gericht am 18. Januar 2011 (AZ: VG 21 K 431.10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.