Essen/Berlin. Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II hat keinen Anspruch darauf, dass die Kosten für den Besuch seiner auf Kuba lebenden Frau und der gemeinsamen Kinder übernommen werden. Er hat auch keinen Anspruch auf eine „Kommunikationspauschale“ für die erhöhten Kosten für Telefon oder die Geschenke an die Kinder. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 6. September 2007 (AZ: L 9 AS 80/06) hervor.