Mieterhöhung für Hartz IV-Empfänger zumutbar

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Berlin. Wenn nach einer Modernisierung die Miete steigt, so ist das auch für einen Hartz IV-Empfänger zumutbar, wenn der Leistungsträger die erhöhte Miete übernimmt. Dies ergeht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 10. Mai 2007 (AZ: 8 U 166/06).

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