Bremen/Berlin. Die Unterhaltsansprüche einer Mutter entfallen, wenn sie in einer neuen festen Beziehung lebt und das von ihr betreute Kind mit drei Jahren Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat. So entschied das Oberlandesgericht Bremen mit seinem Beschluss (AZ: 4 UF 75/06) vom 05. Januar 2007.