Niedergelassene Vertragsärzte können gerichtlich gegen ambulant behandelnde Krankenhäuser vorgehen

Hits: 5956

Chemnitz/Berlin. Nach Ansicht des Sächsischen Landessozialgerichts können Vertragsärzte gegen die ambulante Behandlung von Patienten in Krankenhäusern vorgehen. Als erstes Landessozialgericht hat das sächsische Gericht am 3. Juni 2010 (AZ: L 1 KR 94/10 B ER) die für das Krankenversicherungsrecht bedeutsame Rechtsfrage geklärt, ob sich niedergelassene Vertragsärzte überhaupt gegen eine behördliche Erlaubnis wenden können, die Krankenhäusern die Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ermöglicht.

Register to read more...