Rentenabschläge für Frührenten überprüfen!

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Berlin. Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem sechzigsten Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sind rechtswidrig. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2006 (AZ - B 4 RA 23/5 R). Nach bisher allgemein vertretener Rechtsauslegung wurde die Rente wegen Erwerbsminderung für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem dreiundsechzigsten Lebensjahr um 0,3 %, höchstens jedoch um 10,8 % gekürzt.

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