Schulkinder haben Anspruch auf gute Hörgeräte

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Berlin. Die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet einem Kind die tatsächlichen Kosten für ein Hörgerät zu ersetzen, wenn dies für die schulische Entwicklung erforderlich ist. So urteilte das Sozialgericht Lübeck vom 21. August 2006 (AZ: - S 3 KR 201/05 -).

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