Sozialhilfe muss Krankenversicherung im Basistarif finanzieren

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Essen/Berlin. Wer privat krankenversichert ist, muss in den Basistarif wechseln, wenn er Sozialhilfe bezieht. Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen begründete dies am 06. Mai 2010 (AZ: L 12 B 107/09 SO ER) damit, so die Belastung des Sozialhilfeträgers möglichst gering zu halten. Die Kosten für den Basistarif muss der Sozialhilfeträger allerdings auch dann erstatten, wenn diese höher liegen als bei einem gesetzlich krankenversicherten Sozialhilfeempfänger, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins.

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