Versicherung darf keine unbegrenzte Datenauskunft fordern

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Berlin. Fair Play gilt auch für die Sozialversicherung. Auch die gesetzliche Rentenversicherung muss den Datenschutz beachten. Sie darf keine Generalauskunft über die Daten eines Versicherten vom Sozialamt verlangen. In einem Beschluss vom 21. Juni 2006 stellt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az - L B 2/06 KN -) klar, dass die Rentenversicherung die zur Überprüfung der Höhe der Rentenzahlungen benötigten Unterlagen konkret benennen muss.

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