Weihnachtsfeier ist Dienst

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Frankfurt am Main/Berlin. Dienstliche Weihnachtsfeiern gelten nach einem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 24. Januar 2006 (AZ: S 10 U 2623/03) jedenfalls solange als „Dienst“, bis auch der Chef nach Hause geht. Damit besteht während dieser Zeit auch betrieblicher Unfallschutz.

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