Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer

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Darmstadt/Berlin. Einem Berufskraftfahrer, der wegen Alkohols am Steuer seine Fahrerlaubnis und deshalb seinen Job verloren hat, kann von der Agentur für Arbeit eine Sperrfrist von 12 Wochen auferlegt werden. Auf diese Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 26. Oktober 2010 (AZ: L 6 AL 13/08) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.

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