Leipzig/Berlin. Muss die Heizanlage eines Eigenheims ausgetauscht werden, sind die Kosten für unter bestimmten Umständen für einen Eigentümer, der Arbeitslosengeld bezieht, als sog. „Erhaltungsaufwand“ von den Behörden zu unterstützen. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 28. November 2006 (AZ: S 19 AS 1714/06 ER) hervor.