Krankenkasse muss häusliche Krankenpflege für Bewohner von Demenz-WGs zahlen

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München/Berlin (DAV). Krankenkassen können nicht die Leistungen der häuslichen Krankenpflege verweigern, nur weil ein Betroffener in einer Senioren- und Demenzwohngruppen wohnt. Die Kasse kann sich nicht auf den Standpunkt stellen, dass die Betreuer dies übernehmen können.

Grundsätzlich bleibt der Anspruch auf Leistungen der medizinischen Behandlungspflege gegenüber ihrer Krankenkasse bestehen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung in drei Musterverfahren des Bayerischen Landessozialgerichts vom 20. August 2019 (AZ: L 5 KR 402/19, L 5 KR 403/19, L 5 KR 404/19).

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